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"Abzustimmen ist ein Grundrecht"
Schon 1848 garantierte die neue Bundesverfassung ein allgemeines und direktes Stimmrecht. Das galt allerdings nur für Männer. 1971 wurde das nationale Frauenstimmrecht eingeführt. Doch erst seit 1991 dürfen Frauen überall in der Schweiz stimmen.

Kategorie

Text, Journalismus

Kunde

Nonprofit

Jahr

2021

«Sie haben nicht aus Trotz gegen die Frauen gehandelt», so Maria Vitti, «sondern aus Traditionsbewusstsein.» Die Appenzeller Coiffeuse blickt im Interview mit Swissinfo auf die Zeit vor gut 30 Jahren zurück. In eine Zeit, in der Frauen in Appenzell-Innerrhoden nicht stimmen durften.

Zwar habe man zuhause diskutiert, wie abgestimmt werden solle. In der Regel habe der Mann dann gemacht, was man daheim entschieden habe. «Aber abzustimmen ist ein Grundrecht – und ausser Tradition gab es kein Argument, es den Frauen zu verwehren», so Vitti.

Selbst ihr Vater habe das Nein zum Frauenstimmrecht damals unverständlich gefunden. Aber als Italiener sei er ohne Mitspracherecht gewesen. Als Vitti dann vor knapp 20 Jahren den Schweizer Pass erhalten habe, sei das Frauenstimmrecht auch in Innerrhoden Normalität gewesen.

Dazu musste der Kanton Appenzell Innerrhoden vom Bundesgericht dazu genötigt werden, Frauen mitbestimmen zu lassen. 1991 war das, zwanzig Jahre nach Einführung des nationalen Wahl- und Stimmrechtes.

Frauenwahlrecht:

Die Schweiz war einer der letzten Staaten, die das Frauenstimmrecht einführten, vor nur 22 anderen Ländern weltweit. Warum dauerte es so lange? Grundlegend sei die verbreitete Vorstellung gewesen, Frauen seien für anderes als Politik geboren, heisst es im Swissinfo-Themendossier dazu. So hätten die Plakate der Gegner vernachlässigte Kinder gezeigt, die aus Krippen fallen oder weinend vor verschlossenen Türen stehen, und von Fliegen befallene Babyschnuller. Mit diesen Ansichten jedoch hätten die Schweizer Männer kaum alleine dagestanden.

Das Wahlrecht sei seit den Anfängen der Demokratie eng mit dem Besitz von Grund und Boden verknüpft. Da Frauen in der Vergangenheit nicht berechtigt gewesen seien, Land zu besitzen, waren sie folglich von Wahlen und Abstimmungen ausgeschlossen.

Neuseeland war demnach das erste selbstverwaltete Land, das 1893 das Frauenwahlrecht einführte. Dort waren die einheimischen Maori-Frauen traditionell Landbesitzerinnen. In Europa war Finnland Vorreiter, wo Männer und Frauen 1906 gleichzeitig das volle Wahlrecht erhielten.

Nach 1945 gab es dann nur noch eine Handvoll europäische Länder, in denen Frauen nicht wählen durften, so Swissinfo. Die Schweiz gehörte dazu, trotz mehrerer Petitionen an die Regierung, die sie jedoch 1886 und 1929 abgelehnt habe. Und auch das Volk – bzw. seinerzeit eben nur die Männer – lehnten das Frauenstimmrecht 1959 ab, bis es dann 1971 angenommen wurde.

Ein mühsamer Weg

1848 garantiert die neue Bundesverfassung allgemeines und direktes Stimmwahlrecht. Frauen sind jedoch nicht gemeint. Den ersten Vorstoss, das Stimmrecht für Frauen einzufordern, wagen die Zürcher Frauen. Sie verlangen vergeblich anlässlich der kantonalen Verfassungsrevision das aktive und passive Wahlrecht.

Bereits 1896 findet in Genf der erste nationale Frauenkongress statt. Anlass, um die Schweizer Frauenbewegung erstmals ins öffentliche Licht zu rücken und sie als ernstzunehmende politische Kraft wahrzunehmen. Eine der Forderungen: das Frauenstimmrecht.

In Genf, Neuenburg, Basel-Stadt, Zürich, Glarus und St. Gallen wird von 1919-1921 über das Frauenstimmrecht abgestimmt, allerdings überall ohne Erfolg. 1929 reicht der Schweizerische Verband für Frauenstimmrecht mit einer Rekordzahl von 249237 Unterschriften, darunter 78840 Männer und 170397 Frauen, auf Bundesebene eine Petition für das Frauenstimmrecht ein. Sie bleibt folgenlos.
Ein mühsamer Weg, zusammengetragen vom Verein CH2021. 1948, so ist auf dessen Internetseite zu lesen, wurden in der ganzen Schweiz Feiern zum 100-jährigen Bestehen der Bundesverfassung durchgeführt die die «Schweiz, ein Volk von Brüdern» gefeiert. Die Schweizer Frauenverbände erklärten das Motto um, zu einem «Volk von Brüdern ohne Schwestern» und überreichten dem Bundesrat symbolisch eine Europakarte mit einem schwarzen Fleck in der Mitte. Zu diesem Zeitpunkt hätten bereits alle europäischen Länder ausser der Schweiz, Liechtenstein und Portugal das Frauenwahlrecht eingeführt.

Doch erst Ende der fünfziger, Anfang der sechziger Jahre führten einzelne Dörfer das Frauenstimmrecht ein, dann die Kantone Waadt und Genf. Am 1. März 1969 forderten tausende Schweizer Frauen die Einführung des Frauenstimmrechts. Lautstark und auf dem Bundesplatz, wo eine Resolution in allen vier Landessprachen verlesen wurde. Gefordert wurde das volle Stimm- und Wahlrecht für Frauen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene.

Und heute?

Mit dem Frauenstimmrecht waren jedoch längst nicht alle Probleme der Frauen vom Tisch, so Swissinfo. Bis 1976 durften Frauen ohne Einverständnis ihres Mannes keine Arbeit annehmen, Vergewaltigung in der Ehe wurde erst in den 1990er-Jahren strafbar.

Justizministerin Karin Keller-Sutter appellierte in ihrem Jubiläumsbeitrag für eine fortwährende Gleichstellung im Alltag. Es brauche einen Beitrag nicht nur in der Politik, sondern auch zu Hause und am Arbeitsplatz.

Demokratie und Meinungsfreiheit brauchten Pflege, so Keller-Sutter. Und die Gleichstellung brauche Bereitschaft und den Beitrag von Frauen und Männern gleichermassen. Nicht nur in der politischen Arena.

Die Einführung des Frauenstimmrechts sei damals ein Sieg der Frauen gewesen. Sie hätten nicht nur den Bundesrat und das Parlament von ihren Anliegen überzeugt, sondern auch ihre eigenen Ehemänner, Väter, Söhne und Arbeitskollegen.

Auch 50 Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts ist die Gleichstellung nicht verwirklicht, bemerkte bereits im vergangenen Jahr die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen. Mit der politischen Gleichberechtigung sei der Kampf nicht zu Ende gewesen. Auch heute brauche es engagierte Frauen und Männer, die sich für die Durchsetzung der Lohngleichheit, für eine faire Verteilung der unbezahlten Care-Arbeit, für mehr Frauen in Entscheidungspositionen und den Abbau von Ungleichheit in allen Lebensbereichen einsetzten.

Entsprechend fordert der Verein CH2021 in einem Manifest einen zeitlich verbindlichen Aktionsplan des Bundesrates zur Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung. Die Bundesversammlung, die Regierung, aber auch die Öffentlichkeit solle sich ihrer kollektiven Verantwortung für die Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse bewusst werden, um Diskriminierung in jeglicher Form zu überwinden.

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