Text / Diakonie Schweiz
Jede fünfte Frau in der Schweiz wird zum Opfer sexueller GewaltSexuelle Gewalt ist in der Schweiz viel verbreiteter als gedacht, so Amnesty Schweiz in einer Medienmitteilung. Dies erbrachte eine repräsentativen Umfrage unter 4’500 Frauen, die das Forschungsinstitut gfs.bern im Auftrag von Amnesty International durchgeführt hat.
59 Prozent der Befragten gibt demnach an, bereits eine Belästigung in Form von unerwünschten Berührungen, Umarmungen oder Küssen erlebt zu haben. 22 Prozent haben bereits ungewollte sexuelle Handlungen erlebt, 12 Prozent erlitten Geschlechtsverkehr gegen den eigenen Willen. 49 Prozent der Frauen behalten den Vorfall jedoch für sich, nur 8 Prozent erstatten Anzeige.
Gründe für die hohe Straflosigkeit der Täter sehen Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten gemäss Amnesty vor allem im veralteten Schweizer Sexualstrafrecht und in Vergewaltigungsmythen, welche die Glaubwürdigkeit der Frauen in Frage stellten und ihnen eine Mitschuld zuschrieben.
Im aktuellen Schweizer Strafgesetz gilt gemäss Mitteilung Sex ohne Einwilligung nicht in jedem Fall als Vergewaltigung. Dafür müsse immer ein Nötigungsmittel vorliegen, der Täter müsse das Opfer also zum Beispiel bedrohen. Gemäss Istanbul-Konvention hat jedoch jede sexuelle Handlung ohne gegenseitiges Einverständnis als Straftat zu gelten. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ist im April 2018 für die Schweiz in Kraft getreten.
Amnesty International ruft nach eigener Aussage in einer Petition das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement dazu auf, Vorschläge für eine Reform des Sexualstrafrechts vorzulegen, damit alle sexuellen Handlungen ohne Einwilligung strafbar sind.
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