Text / Diakonie Schweiz

Flüchtlingshilfe mahnt zur Einheitlichkeit im neuen Asylverfahren
Das am 1. März in Kraft tretende neue Asylverfahren ist fairer als zuvor, sagt die Flüchtlingshilfe. Haupthürde bleibe die Einheitlichkeit. Zudem liege das finanzielle Risiko zu einseitig bei den Hilfswerken.

Das neue Asylverfahren bietet eine vielversprechende Ausgangslage, es besteht aber noch Verbesserungspotential, meint die Schweizerischer Flüchtlingshilfe SFH zum heute in Kraft tretenden revidierten Asylgesetz. Dank des unabhängigen und unentgeltlichen Rechtsschutzes für Asylsuchende sei das neue verfahren fairer ausgelegt als bisher, so die SFH. Der Zürcher Testbetrieb habe die Verfahrensdauer um gut ein Drittel senken können. Ziel ist, rund 60 Prozent der Gesuche innerhalb von 140 Tagen abzuschliessen.

Die grösste Herausforderung bleibt laut SFH, das Verfahren schweizweit einheitlich umzusetzen. Die Gleichbehandlung sei zwingend für eine rechtsstaatliche Asylpraxis und die wichtigste Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit des Verfahrens. Auch die zu kurzen Fristen stellen gemäss Medienmitteilung eine Herausforderung dar. Diese könnten den Rechtsschutz gefährden. Entschärfen lässt sich das Problem gemäss Flüchtlingshilfe nur mit realistischen Ankündigungsfristen für bevorstehende Verfahrensschritte.

Grundsätzliche Befürchtungen wecke das Abgeltungssystem mit Fallpauschalen. Das finanzielle Risiko schwankender Gesuchszahlen werde unverhältnismässig auf die mit dem Rechtsschutz betrauten Hilfswerke abgewälzt. Im erweiterten Verfahren nicht angemessen berücksichtigt sei zudem die Notwendigkeit einer persönlichen Beratung in jedem Einzelfall.

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