Text / Diakonie Schweiz

Aargau: Sonderprivatauszug und Schulungen gegen sexuelle Übergriffe
Obligatorische Schulungen, alle vier Jahre ein Sonderprivatauszug, ein Strafregisterauszug, ein Verhaltenskodex und eine Verpflichtungserklärung: Massnahme der Aargauer Reformierten gegen sexuelle Übergriffe.

Seit Anfang 2019 setzt die Reformierte Landeskirche Aargau ein Programm um, das laut Mediemitteilung die Präventionsarbeit zu Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen in der Kirche deutlich verstärkt. Neu müssen alle angestellten kirchlichen Mitarbeitenden, die mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben, eine ganztägige Schulung und alle vier Jahre einen Aufbaukurs absolvieren. Bis März sollen bereits über 300 Angestellte geschult werden. In den Schulungen gehe es demnach um Risikosituationen im kirchlichen Alltag und präventive Massnahmen, ausserdem um Opfersituationen und Täterstrategien sowie um das korrekte Verhalten bei Verdacht und konkreten Vorwürfen, so die Aargauer Reformierten.

Ausserdem muss alle vier Jahre ein Sonderprivatauszug eingereicht werden, der ein allfälliges Tätigkeitsverbot oder ein Kontakt- und Rayonverbot zum Schutz von Minderjährigen oder anderen schutzbedürftigen Personen ausweist. Ohnehin Pflicht ist bei Pfarrpersonen und Sozialdianoninnen und Sozialdiakonen die Vorlage eins Strafregisterauszuges.

Zur Sensibilisierung wird ein Verhaltenskodex zu den in den Schulungen besprochenen Situationen erarbeitet. Schliesslich müssen die Mitarbeitenden eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen.

Die Reformierten seien schon seit zwanzig Jahren am Thema dran, so Mediensprecher Frank Worbs gegenüber blick.ch. Wichtig sei, nicht nur konkrete Verdachtsfälle ordentlich zu regeln, sondern auch in der Prävention aktiv zu werden, und zwar obligatorisch. Die in der letzten Zeit durch konservative katholische Kreise unterstellte Verknüpfung zwischen sexuellem Missbrauch und Homosexualität hält Worbs dabei für „absolut fatal und katastrophal“.

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