Text / Diakonie Schweiz
Aargau: Sonderprivatauszug und Schulungen gegen sexuelle ÜbergriffeAusserdem muss alle vier Jahre ein Sonderprivatauszug eingereicht werden, der ein allfälliges Tätigkeitsverbot oder ein Kontakt- und Rayonverbot zum Schutz von Minderjährigen oder anderen schutzbedürftigen Personen ausweist. Ohnehin Pflicht ist bei Pfarrpersonen und Sozialdianoninnen und Sozialdiakonen die Vorlage eins Strafregisterauszuges.
Zur Sensibilisierung wird ein Verhaltenskodex zu den in den Schulungen besprochenen Situationen erarbeitet. Schliesslich müssen die Mitarbeitenden eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen.
Die Reformierten seien schon seit zwanzig Jahren am Thema dran, so Mediensprecher Frank Worbs gegenüber blick.ch. Wichtig sei, nicht nur konkrete Verdachtsfälle ordentlich zu regeln, sondern auch in der Prävention aktiv zu werden, und zwar obligatorisch. Die in der letzten Zeit durch konservative katholische Kreise unterstellte Verknüpfung zwischen sexuellem Missbrauch und Homosexualität hält Worbs dabei für „absolut fatal und katastrophal“.
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