Text / Diakonie Schweiz

Vielen NGOs weltweit drohen Schliessung und Strafverfolgung
In 50 Ländern gibt es laut Bericht von Amnesty International Gesetze gegen NGOs. Auch Europa ist dabei. Die Schweiz ist in der Pflicht, Menschenrechtsverteidiger zu schützen, so Amnesty.
Laut Bericht erlassen Regierungen weltweit immer häufiger Gesetze, welche die Überwachung von NGOs ermöglichen und kaum zu überwindende bürokratische Hürden schaffen. Vielen Organisationen droht demnach die Schliessung, ihren Angestellten Strafverfolgung und Gefängnis. Bereits in 50 Ländern seien Gesetze zur Einschränkung der Arbeit von NGOs in Kraft oder geplant, so Amnesty International.

Wenn solche Gruppen zum Schweigen gebracht und an ihrer Arbeit gehindert werden, hat das Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft, wird die Kampagnenverantwortliche Lisa Salza zitiert. So verstiessen neue Gesetze gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit mit dem Ziel, die zivilgesellschaftliche Arbeit zu erschweren. Häufig schafften diese Gesetze absurde Registrierungsverfahren, ermöglichten Überwachung und schränkten Finanzierungsquellen ein. Kämen die NGOs diesen Anforderungen nicht nach, bedeute dies meist deren Schliessung.

Auch in Europa findet laut Bericht Repression statt. So ist demnach in Ungarn eine Reihe von NGOs gezwungen, sich selbst als aus dem Ausland gefördert zu betiteln. Die Regierung wolle so ihre Arbeit diskreditieren und die Öffentlichkeit gegen sie aufbringen, so Amnesty. Halte sich eine Organisation nicht daran, drohten hohe Geldstrafen und letztlich die Einstellung ihrer Tätigkeit. Zudem würden NGOs, die sich für Flüchtlinge und Migranten einsetzten, gezielt ins Visier genommen.

Die Schweiz müsse jene Länder, die zivilgesellschaftliches Engagement mit repressiven Gesetzen einschränken, bei jeder sich bietenden Gelegenheit daran erinnern, dass diese Gesetze völkerrechtswidrig und entsprechend abzuschaffen oder anzupassen seien, betont Amnesty International.

Mit den vom Bundesrat 2013 verabschiedeten Richtlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern verfüge das Aussendepartement über ein wirksames Instrument zur Unterstützung unabhängiger Menschenrechtsorganisationen. Leider würden diese Richtlinien immer noch nicht ausreichend umgesetzt.

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